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Architektenrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Matthiessen • Engemann • Drewes Rechtsanwälte vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Handwerker in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren. Hierzu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten bzw. Fragestellungen: 

  • Honoraransprüche des Architekten
  • Haftung des Architekten
  • HOAI - Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen bzw. Zahlungsforderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen
  • Haftung der Baubeteiligten (Handwerker, Architekten, Ingenieure, ...)
  • Abschlagszahlungen
  • Honorarforderung von Architekten und Ingenieuren
  • Vergaberecht


Rechtliche Fragen in den Bereichen Bau und Immobilien sind oft sehr komplex und haben eine große finanzielle Tragweite. Hier sind Sie auf die praktische Erfahrung und das Fachwissen eines kompetenten Fachanwalts angewiesen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Matthiessen • Engemann • Drewes Rechtsanwälte ist auf alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bau und Immobilien spezialisiert. Dazu gehören das Architektenrecht ebenso wie das Bau- und Immobilienrecht.

Ihr
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Detmold